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AGB

AGB Club

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I. Vertrag/Kündigung/Rücktritt

Mit Unterzeichnung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Anmeldenden (folgend Vertragspartner) und der Tanzschule dance it! – Mara Essers (folgend Tanzschule) zustande.

Bestandteil dieses Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung der Tanzschule. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Tanzschule garantiert für die Clubs 34 Unterrichts-Wochen pro Jahr. Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien in NRW. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Der Vertragspartner ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars während der gesamten Laufzeit des Vertrages verpflichtet.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich immer um einen weiteren Monat, wenn er nicht vor Ablauf des Vertragszeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei der Tanzschule und muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per SMS o.ä. ist nicht wirksam.

Sollte neben diesem Vertrag ein weiterer Vertrag für Formations- oder Turniertanz mit der Tanzschule abgeschlossen werden, gilt die Kündigungsfrist dieses Zusatzvertrages.

Der Rücktritt von diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.

Im Falle einer Erhöhung der Clubgebühr gem. Ziff. II ist der Vertragspartner berechtigt den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

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AGB Allgemein

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II. Zahlung/Verzug

Alleim Prospekt oder im Internet ausgewiesenen Preise verstehen sich pro Person und sind ohne Gewähr.

Die Begleichung der Club-Gebühren erfolgt bargeldlos per SEPA Lastschriftverfahren. Die Gebühren sind jeweils bis spätestens zum 15. des laufenden Monats fällig und zahlbar.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Tanzschule eine Einzugsermächtigung von seinem Girokonto zu erteilen. Die Einzugsermächtigung ist widerruflich. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vertragspartner verpflichtet, der Tanzschule den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Unabhängig von einem weitergehenden Schaden sind dies in jedem Fall die Bankgebühren für die Rücklastschrift und eine pauschale Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des Verwaltungs-Mehraufwandes in Höhe von € 10,00.

Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der vereinbarten Club-Gebühren mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, ist die Tanzschule berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzuges bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Tanzschule behält sich vor, die monatlichen Pauschalpreise wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb der Tanzschule anzupassen. In diesem Falle hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht gem. Ziff. I.

III. Organisation

Die Festlegung des Stundenplans, des Kursortes, der Termine und der Kursinhalte, sowie die Auswahl der Tanzlehrer(innen) obliegen ausschließlich der Tanzschule.

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kursstufe oder auf einen bestimmten Tanzlehrer.

Den Anweisungen der Tanzschule und deren Beauftragten und Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

Die Tanzschule ist nicht verpflichtet dem Vertragspartner einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen.

IV. Haftung

Der Vertragspartner betritt die Räume der Tanzschule auf eigene Gefahr.

Die Haftung der Tanzschule für Personen- und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

V. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Vertragspartners werden auf einer betriebsinternen EDV-Anlage der Tanzschule gespeichert und gesichert.

VI. Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Vertragsänderungen und/oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden.

VII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Die unwirksamen Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am ehesten entsprechen und dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

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